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Propaganda

Propaganda in Bavaria

Am 1. April 1895 setzte Ludwig II. die Antipreußengesetze in Kraft, um die zunehmende Gewalt in Bavaria einzudämmen.

Hexenverfolgungsgesetz

Der Preuße treibt sich in Bavaria herum. Es ist Ihre Pflicht als Bürger diese Bedrohung aufzuhalten. Alle Preußen und Hexen müssen gnadenlos verfolgt und auf Scheiterhaufen verbrannt werden. Wenn Sie ein verdächtiges Verhalten beobachten, müssen Sie dies unverzüglich einem Hexenjäger melden. Sollten Sie dies nicht tun, machen Sie sich der Preußenbeihilfe strafbar und werden für 25 Jahre in ein Preußenlager gesperrt. Ist ein Bürger mit einer Hexe verwandt, so ist dieser wahrscheinlich auch eine Hexe und muss verbrannt werden.

Reichtumsgesetz

Der Bayer wird reich und der Preuße bleibt arm. Demnach können alle armen Menschen in Bavaria nur Preußen sein. Alle Bürger müssen monatlich ihr Hab und Gut im Königshaus vorzeigen. Ist der Wert dieser Objekte geringer als 250 Gulden, so liegt ein Verstoß gegen das Reichtumsgesetz vor, was mit dem Tode durch Erschießung bestraft wird – es sei denn, der Betroffene kann einen Nachweis erbringen, dass er kein Preuße ist. Dann muss er aber für 15 Jahre ins Preußenlager.

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